Cannabis privat anbauen: Wo ist es in Deutschland erlaubt?

In Deutschland dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anbauen. Ob die Pflanzen in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten stehen, ist dabei nicht allein entscheidend. Der Anbauort muss zum privaten Wohnbereich gehören, und die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.

Wer darf privat Cannabis anbauen?

Privater Eigenanbau ist Erwachsenen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen pro erwachsener Person gleichzeitig wachsen, nicht pro Haushalt.

Das Gesetz beschränkt diese Zahl nicht auf weibliche oder bereits blühende Pflanzen. Angebaut wird für den eigenen Konsum; Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nicht an andere weitergegeben werden.

Wo dürfen die Pflanzen stehen?

Das Konsumcannabisgesetz nennt den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt als Ort des privaten Eigenanbaus. Eine Wohnung oder ein Haus kommen ebenso infrage wie ein dazugehöriger, privat genutzter Balkon oder Garten. Auch bei einem Gewächshaus zählt, wo es steht und ob der Bereich zum eigenen Wohnsitz gehört.

Anders sieht es bei Flächen aus, die du nur mitbenutzt oder die getrennt von deiner Wohnung liegen. Aus der Erlaubnis für drei Pflanzen folgt nicht automatisch, dass du in einem gemeinschaftlichen Hof oder einem separaten Schrebergarten anbauen darfst. Hier muss der konkrete Standort gesondert betrachtet werden.

Welche Vor- und Nachteile Fensterbank, Balkon, Garten, Gewächshaus und Growbox für die Pflanzen haben, erklärt unser Überblick über die Anbauorte.

Wie müssen die Pflanzen geschützt sein?

Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Welche Vorkehrung dafür geeignet ist, hängt vom Standort ab. Ein frei zugänglicher Vorgarten ist deshalb etwas anderes als ein geschützter Gartenbereich.

Auch die Nachbarschaft kann bei der Wahl des Ortes eine Rolle spielen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass durch den privaten Anbau keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen entstehen dürfen, etwa durch Geruch.

Was gilt nach der Ernte?

Auch wenn du drei Pflanzen anbaust, darfst du an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt insgesamt höchstens 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Außerhalb sind es höchstens 25 Gramm. Die Mengen werden nicht addiert: Insgesamt darfst du nicht mehr als 50 Gramm besitzen.

Die eigene Ernte darfst du nicht an andere weitergeben – auch nicht verschenken.

Fazit

Für den privaten Eigenanbau kommt es darauf an, ob der Standort zu deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehört und du die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter schützen kannst. Jede erwachsene Person darf dort bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Nach der Ernte darfst du an deinem Wohnsitz insgesamt höchstens 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen; außerhalb höchstens 25 Gramm.

Quellen